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Verkehrsrecht / Unfallschäden

Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Unfallschäden

Als Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Unfallschäden unterstütze ich Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche nach einem Verkehrsunfall. Von der Schadensmeldung bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Unfallschäden stehe ich Ihnen kompetent und engagiert zur Seite. Ich vertrete Sie gegenüber Unfallgegnern sowie Versicherungen und sorge dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

Ich vertrete ihre Interessen nach einem Unfall

Ein demoliertes Auto durch einen riesen großen Stein (am Dach)

Eine bekannte und legendäre Figur der volkstümlichen Fernsehunterhaltung, Herr E. S., sah die Ursache von Verkehrsunfällen in dem Umstand, dass – vorsichtig umschrieben – die Straßen von zu vielen Personen minderer Intelligenz benützt werden. Worauf der schlagfertige Unfallgegner meinte, dass der legendäre Herr S. das beste Beispiel für diese These sei.


Tatsächlich ist ein Verkehrsunfall keine Frage der Intelligenz; es kann jeden treffen, völlig schuldlos und unvorbereitet. Auch nach Verkehrsunfällen, die zunächst nach einer „klaren Sache“ aussehen, kann rasch das böse Erwachen in Form der Ablehnung Ihrer Ansprüche durch die gegnerische Haftpflichtversicherung kommen. Sie müssen diese Ablehnung nicht hinnehmen! Ihre möglichen Ansprüche beschränken sich keineswegs auf den Ersatz des Fahrzeugschadens; weitere ersatzfähige Posten sind z.B.:

  • sogenannte frustrierte Unkosten (Haftpflichtversicherungsprämie und motorbezogene Versicherungssteuer für den Reparaturzeitraum)
  • Abschleppkosten
  • Telefon- und Fahrtspesen
  • Sachschäden (z.B. beschädigter Laptop, zerstörtes Gepäck, verschmutzte Kleidung etc)
  • Wertminderung Ihres Fahrzeugs
  • Kreditkosten und –zinsen
  • die sogenannte „Blaulichtsteuer"
  • sowie (in seltenen Fällen) Kosten eines Mietfahrzeugs

Körperverletzung

Im Falle der Körperverletzung ist zu prüfen, ob, neben dem Anspruch auf Schmerzengeld, auch Anspruch auf Verdienstentgang, Heilungskosten, Pflegekosten und Verunstaltungsentschädigung, eventuell auch auf Zahlung einer abstrakten Rente, besteht. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie auch Anspruch auf Ersatz für erlittene seelische Schmerzen.

Nach dem Verkehrsunfall

Zuwarten mit der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nach einem Verkehrsunfall ist nicht ratsam, weil die Sicherung von Beweisen, sei es durch verkehrstechnische Sachverständige an der Unfallstelle und/oder an den beteiligten Fahrzeugen und/oder durch medizinische Sachverständige so rasch wie möglich erfolgen muss. Es gilt der Grundsatz: U-S-A (Unfall-Spital-Anwalt). Bitte scheuen Sie sich, im Falle eines stationären Spitalsaufenthalts oder eines Rehabilitationsaufenthalts nach dem Unfall, nicht, mich sofort zu kontaktieren. Selbstverständlich ist eine Erstbesprechung auch im Krankenhaus bzw in der Rehabilitationseinrichtung möglich. Im Falle behördlicher Zuschriften nach einem Verkehrsunfall (Polizei, Bezirkshauptmannschaft/Magistrat, Staatsanwaltschaft) oder der Geltendmachung von Ansprüchen durch den Unfallgegner, empfehle ich, vor jeglichem weiteren Schritt anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Ich stehe Ihnen im Falle eines Verkehrsunfalls mit Rat und Tat zur Verfügung.


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MMAg. Michael Sruc - Strafverteidiger in Wien

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Rechtsberatung biete ich in meinen Fachgebieten, unabhängig vom Streitwert der Causa, zum Pauschalpreis von EUR 80,00 inklusive USt pro begonnener halber Stunde an. Wenn Sie mich mit Ihrer Vertretung in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren beauftragen, ist die Erstberatung kostenlos.

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