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Unbezahlte Rechnungen & offene Forderungen

Ihr Rechtsanwalt für Inkasso & Forderungsbetreibung

Als Ihr Rechtsanwalt für Forderungsbetreibung und Inkasso sorge ich dafür, dass Ihre offenen Forderungen aus Lieferung und Leistung, Darlehen etc rasch und effizient außergerichtlich sowie erforderlichenfalls gerichtlich betrieben und durchgesetzt werden. Durch die Verwendung einer speziellen Anwaltssoftware in meiner Kanzlei ist die rasche Verfassung von Mahnschreiben, Mahnklagen und Exekutionsanträgen gewährleistet. Im Falle der Insolvenz des Schuldners stehe ich Ihnen bei der Anmeldung und weiteren Geltendmachung Ihrer Forderung im Insolvenzverfahren zur Seite.

Ihr Inkasso-Anwalt für rasches Forderungsmanagement

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Österreichisches Recht

Nach österreichischem Recht besteht keine Verpflichtung, säumige Schuldner zu mahnen. Der Zeitpunkt des Eintritts der Fälligkeit einer Forderung kann vertraglich vereinbart werden. Wenn nichts vereinbart wurde, ist die Gegenleistung fällig sobald Sie Ihre eigene Leistung erbracht und Rechnung gelegt haben. In der Praxis ist die Mahnung jedoch empfehlenswert, um dem Schuldner bzw der Schuldnerin den Einwand der Mutwilligkeit zu verunmöglichen. Der Schuldner bzw die Schuldnerin könnte - ohne erfolgte Mahnung - den Anspruch bei erster Gelegenheit anerkennen, wodurch Sie, trotz Obsiegen, die Prozesskosten zu tragen hätten. Angemessene Kosten außergerichtlicher Mahnungen können als Schadenersatz geltend gemacht werden.

Mahnklagen als rasches, unkompliziertes Rechtsmittel

Bei einem Streitwert bis EUR 75.000,00 kann kann nach § 244 Zivilprozessordnung rasch und unkompliziert im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs eine Mahnklage bei Gericht eingebracht und ein bedingter Zahlungsbefehl erwirkt werden. Der Schuldner bzw die Schuldnerin hat die Möglichkeit, binnen vier Wochen nach Zustellung des bedingten Zahlungsbefehls, Einspruch zu erheben. Im Falle des rechtzeitigen Einspruchs tritt der bedingte Zahlungsbefehl außer Kraft und das Gericht wird einen Verhandlungstermin anberaumen. Sollte die Gegenseite auch nach Vorliegen eines rechtskräftigen klagsstattgebenden Urteils nicht zahlen, kann, nach Ablauf der vierzehntägigen Leistungsfrist, ebenfalls rasch und unkompliziert im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs ein Exekutionsantrag gestellt werden. Vor Einbringung des Exekutionsantrags muss jedenfalls geprüft werden, ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners bzw der Schuldnerin eröffnet wurde; bejahendenfalls kann Ihre Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet werden.

Ich stehe Ihnen in den Rechtsgebieten Inkasso und Forderungsbetreibung (Schuldrecht) mit Rat und Tat zur Verfügung.


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MMAg. Michael Sruc - Strafverteidiger in Wien

Mein Honorar

Rechtsberatung biete ich in meinen Fachgebieten, unabhängig vom Streitwert der Causa, zum Pauschalpreis von EUR 80,00 inklusive USt pro begonnener halber Stunde an. Wenn Sie mich mit Ihrer Vertretung in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren beauftragen, ist die Erstberatung kostenlos.

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