Die verdiente Erholung nach einer anstrengenden Arbeitswoche im eigenen Heim und Garten scheitert an Rauchschwaden, welche sich vom Griller Ihres Nachbarn über die gesamte Umgebung legen, während Ihr Nachbar, bevor die Koteletts gar sind, noch schnell am Sonntag um 12 Uhr Mittag seinen Rasen mit einem benzinbetriebenen Rasenmäher bearbeitet. Derart beschäftigt kann Ihr Nachbar natürlich nicht darauf achten, dass seine Kinder Ihren Zaun als Klettergerüst verwenden und seine Katze Ihren Rasen gerade wieder einmal mit dem Katzenklo verwechselt.
Gerade im Nachbarrecht ist die Vielzahl der Konfliktpunkte und die Diversität der Rechtsvorschriften (Bundesrecht/Landesrecht) für den juristischen Laien kaum überschaubar.
Manchmal hilft in derartigen Fällen ein persönliches Gespräch, allenfalls unter Beziehung eines Mediators.
Oft versagt jedoch jeder Vermittlungsversuch, dann stehen Sie vor der Frage: Muss ich mir das wirklich gefallen lassen? Sicher haben Sie die Möglichkeit, umzuziehen, jedoch gilt wie so oft, das alte Sprichwort: Vom Regen in die Traufe.
Günstiger ist jedenfalls, im Rahmen einer Rechtsberatung die Möglichkeiten zur Abwehr störender Immissionen kennenzulernen.
Es ist nicht immer der Klügere, der nachgibt! Nicht ratsam ist, mit der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe lange zuzuwarten, weil zum Teil kurze Klagsfristen zu beachten sind (z.B. 30 Tage ab der Störungshandlung im Besitzstörungsverfahren) und die Störungshandlung bei länger andauernder Übung ortsüblich - und somit nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg bekämpfbar - werden kann. Ich stehe Ihnen, auch kurzfristig, im Rechtsgebiet Nachbarrecht in allen seinen Facetten mit Rat und Tat zur Verfügung.
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