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Mein Honorar

Transparenz und Vorhersehbarkeit sind die vorrangigsten Ansprüche an die Honorargestaltung des Rechtsanwalts. Meine Honorarverrechnung erfolgt gemäß dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK 2005) für Rechtsanwälte sowie dem Notariatstarifgesetz (NTG) und erfüllt daher die genannten Kriterien. Der Volltext des RATG und der AHK steht Ihnen unter www.oerak.at zur Verfügung. Der Volltext des NTG steht Ihnen unter www.ris.bka.gv.at zur Verfügung.

Alternativ und nach Vereinbarung kann die Honorarverrechnung nach Stundensatz oder pauschaliert erfolgen. Zwischenabrechnungen sind jederzeit möglich, sodass Sie sich stets über die bereits angefallenen Kosten informieren können.

Rechtsberatung (persönliches Gespräch in meiner Kanzlei oder in meiner Sprechstelle) biete ich in meinen Fachgebieten, unabhängig vom Streitwert der Causa, zum Pauschalpreis von EUR 80,00 inklusive USt pro begonnener halber Stunde an. Wenn Sie mich mit Ihrer Vertretung in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren beauftragen, ist die Erstberatung kostenlos.

Bitte bringen Sie sämtliche Unterlagen Ihre Rechtsschutzversicherung betreffend bereits zum Erstgespräch mit.

Kontakt & Honorar

Kontaktieren sie mich gerne unter:

+43 1 290 21 40
office@sruc.at

MMAg. Michael Sruc - Strafverteidiger in Wien

Mein Honorar

Rechtsberatung biete ich in meinen Fachgebieten, unabhängig vom Streitwert der Causa, zum Pauschalpreis von EUR 80,00 inklusive USt pro begonnener halber Stunde an. Wenn Sie mich mit Ihrer Vertretung in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren beauftragen, ist die Erstberatung kostenlos.

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